So können Sie das E-Rezept als Ärzt:in nutzen

Das E-Rezept fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens. In Kombination mit weiteren Digitalanwendungen und gesetzgeberischen Maßnahmen eröffnen sich hier große Zukunftspotenziale für Ihre Praxis und für eine bessere Versorgung. Nutzen Sie aktiv die neuen Möglichkeiten! So verschlanken Sie nicht nur Verwaltungsprozesse, sondern werden aktiver Mitgestalter eines digitalen und modernen Gesundheitssystems.

Mehr Zeit für mehr Patient:innen

Das E-Rezept machts möglich! Mit der elektronischen Verordnung verschreiben Sie mit nur wenigen Klicks verschreibungspflichtige Arzneimittel und übermitteln diese digital an Ihre Patient:innen. So verschlanken Sie nicht nur Ihre Verwaltungsprozesse, sondern werden zum First Mover auf dem Weg in ein digitales Gesundheitssystem.

AUF DEN PUNKT

E-Rezept: Die Vorteile für Ihre Arztpraxis

Mehr Zeit für mehr Patient:innen

Mit dem E-Rezept können Sie administrative Vorgänge in Ihrer Praxis verschlanken. Mit dem E-Rezept entfällt zum Beispiel die händische Unterschrift beim Ausstellen des Rezeptes zugunsten der elektronischen Signatur. Sie können Folgerezepte im gleichen Quartal mit wenigen Klicks elektronisch übermitteln. Es bleibt mehr Zeit für Sie und Ihr Team, die sie sinnvoller einsetzen können.

Nachfragen aus der Apotheke entfallen

Das E-Rezept wird automatisch auf Formfehler und Vollständigkeit überprüft. Damit gehören fehlende Signaturen oder schlecht lesbare Papier-Rezepte ebenso der Vergangenheit an, wie zeitintensive Rückfragen von Apotheker:innen. Das erleichtert den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeiter:innen und verbessert die Zusammenarbeit ihrer Praxis mit den Apotheken.

Höhere Therapie- und Verordnungssicherheit

Der digitale DataMatrix-Code ist das Herzstück des E-Rezepts. Bei der Ausstellung wird der Code für jedes Medikament individuell und unverwechselbar erstellt und von Ihnen digital signiert. Patienten:innen profitieren von der signifikant erhöhten Arzneimitteltherapiesicherheit.

Hohe Fälschungssicherheit

Ein E-Rezept ausstellen kann nur, wer Zugang zur bundeseinheitlichen Telematikinfrastruktur hat. In Deutschland sind das lediglich die berechtigten Leistungserbringer, die nach der Authentifizierung ihrer Institutsidentität Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst haben und somit ein E-Rezept ausstellen können. Das E-Rezept ist somit deutlich fälschungssicherer als das herkömmliche Muster 16 Rezept, das „rosa Papierrezept“.

Game Changer für die Videosprechstunde

Mit dem E-Rezept können Sie Patient:innen nicht mehr nur online behandeln, sondern nach der Diagnose auch gleich mit den richtigen Arzneimitteln versorgen – und zwar kontaktlos direkt aufs Smartphone. Der virtuelle Arztbesuch gewinnt so deutlich an Attraktivität – für Patient:innen und für Ärzt:innen.

Vorreiter:in sein

Das E-Rezept ist das Rezept der Zukunft. Bis 2025 sollen alle Versicherten in der EU auf ihr digitales Rezept zurückgreifen können – so sieht es die EU-Kommission vor. In Deutschland wird die flächendeckende Einführung voraussichtlich noch in 2022 erfolgen. Bereiten Sie sich bereits heute auf den Alltag von morgen vor und legen Sie jetzt die Grundlage für eine zukunftssichere Aufstellung Ihrer Praxis.