Positionspapier der Arbeitsgruppe Hilfsmittel
Stand: 01.10.2024
Das E-Rezept wurde erfolgreich im Arzneimittelbereich etabliert. 400 Millionen E-Rezepte wurden bereits über Apotheken eingelöst. Nun gilt es, in den nächsten Jahren das E-Rezept auf weitere Leistungsbereiche und Leistungserbringergruppen auszudehnen. Die Einführung des E-Rezeptes ist im Bereich Hilfsmittel für frühestens Mitte 2027 geplant.
Das Positionspapier der E-Rezept Enthusiasten soll relevante Themen aufgreifen und Ideen geben, um eine reibungslose Integration der Hilfsmittelerbringer sicherzustellen. Dazu haben wir vier Vorschläge erarbeitet:
1. Eine zügige Integration aller Hilfsmittelerbringer in die TI
Die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) ist eine Grundvoraussetzung für die Nutzung der E-Rezept-Strukturen. Sie ermöglicht den sicheren Austausch von Verordnungen und Versorgungsdaten zwischen Ärzt:innen und anderen Leistungserbringern, was die Versorgungsqualität nachhaltig verbessert. In Vorbereitung des verpflichtenden Anschlusses 2026 können sich die Hilfsmittelerbringer bereits jetzt „freiwillig“ an die TI anbinden. Verschiedene Hürden, wie eine fehlende Finanzierungsvereinbarung oder die noch nicht mögliche Anerkennung der nicht verkammerten Berufe beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), verhindern allerdings derzeit die Anbindung für verschiedene Leistungserbringergruppen. Das betrifft 70 Prozent der Unternehmen.
Um eine Gleichbehandlung zu schaffen, fordern wir die sofortige Möglichkeit der TI-Anbindung für alle sonstigen Leistungserbringer, insbesondere die der nicht verkammerten Berufe, innerhalb des Hilfsmittelbereichs, sowie die sofortige Aufnahme der Verhandlungen zur Finanzierungvereinbarung.
2. Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Hilfsmittelerbringer
Aktuell sind die Hilfsmittelerbringer nicht Teil des Berechtigungskonzeptes für die elektronische Patientenakte (ePA). Soll die Gesundheitsversorgung durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Verhinderung von Fehlversorgungen qualitativ höher, sicherer und nahtloser werden, sind den Hilfsmittelerbringern mindestens Leserechte bezüglich der Verwendung der ePA einzuräumen. Für die Patientensicherheit, Effizienz und Digitalisierung sowie Ambulantisierung im Gesundheitswesen ein Muss.
Wir fordern die Berücksichtigung im Berechtigungskonzept und mindestens Leserechte für alle sonstigen Leistungserbringer innerhalb des Hilfsmittelbereichs.
3. Harmonisierung der Projekte zur Anbindung von Hilfsmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur und die e-Verordnung
Am Hilfsmittelmarkt existieren derzeit zwei konkurrierende Projekte zur Anbindung von Hilfsmittelerbringern an die e-Verordnung. Die Diskrepanz zwischen den beiden Ansätzen könnte derzeit kaum größer sein, was das Risiko birgt, dass am Ende ineffiziente, gegensätzliche und nicht gematik konforme sowie rechtlich unsaubere Lösungen oder gar Parallelstrukturen entstehen. Zudem werden doppelte Ressourcen gebunden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Interessen der Leistungserbringer als Garant der ambulanten Versorgung stärker berücksichtigt und beide Projekte so schnell wie möglich harmonisiert werden. Dann kann ein umfassendes Pilotprojekt zur Erprobung aufgesetzt werden.
Nur durch eine enge Zusammenarbeit und einen fokussierten Ansatz können wir eine einheitliche, benutzerfreundliche und effiziente Digitalisierung im Hilfsmittelmarkt erreichen, die sowohl den Bedürfnissen der Leistungserbringer, der Kostenträger sowie vor allem der Patient:innen gerecht wird.
Wir fordern, dass Parallelstrukturen vermieden und die Harmonisierung zu einem zentralen maßgeblichen Projekt vorangetrieben wird.
4. Berücksichtigung der Vielfalt der Leistungserbringung unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben
Wir fordern versorgungsangepasste und damit differenzierte Übermittlungswege des Hilfsmittel-E-Rezeptes. Folgende Versorgungsumstände müssen dabei Berücksichtigung finden: die Notfallversorgung, die Versorgung im Rahmen des Entlassmanagements, die Dauer-, Folge und Komplexversorgung sowie die Versorgung immobiler Patient:innen. Nur so kann eine Marktteilnahme aller Hilfsmittelerbringer gewährleistet werden und die Ambulantisierung des Gesundheitsmarktes gelingen. Dass hierbei das gesetzlich verbriefte Patientenwahlrecht und das Makelverbot für Krankenkassen bestehen bleiben, ist für uns elementar.
Wir fordern, dass auch im Zuge der Digitalisierung Patientenwahlrechte und das Makelverbot für Krankenkassen bestehen bleiben sowie die unterschiedlichen Versorgungssituationen berücksichtigt werden.