So können Sie das E-Rezept als Ärzt:in nutzen
Das E-Rezept fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Bereiten auch Sie Ihre Praxis nachhaltig auf die Zukunft vor.
Mehr Zeit für mehr Patient:innen
Das E-Rezept machts möglich! Mit der elektronischen Verordnung verschreiben Sie mit nur wenigen Klicks verschreibungspflichtige Arzneimittel und übermitteln diese digital an Ihre Patient:innen. So verschlanken Sie nicht nur Ihre Verwaltungsprozesse, sondern werden zum First Mover auf dem Weg in ein digitales Gesundheitssystem.
AUF DEN PUNKT
E-Rezept: Die Vorteile für Ihre Arztpraxis
Förderung von Arzt- und Zahnarztpraxen
200
E-Rezepte in zwei Wochen
Sie haben die Abläufe in Ihrer Praxis bereits auf das E-Rezept umgestellt und erste Erfahrungen gesammelt? Wir fördern Sie und Ihr Team und laden Sie ein, an unserer wissenschaftlichen Begleitstudie zur E-Rezept-Einführung in Deutschland teilzunehmen. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Förderprogramm-Unterseite.
FAQ
Fragen und Antworten zum E-Rezept
Die Verordnung erstellen Sie wie üblich über die Software Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS). Anschließend signieren Sie das E-Rezept mit Ihrem eHBA. Es wird über die TI automatisch verschlüsselt gespeichert. Mit einem abschließenden Klick übergeben Sie einen DataMatrix-Code als „Schlüssel“ für das E-Rezept an Ihre Patienten:innen, am besten per App, alternativ auch als Ausdruck auf normalem Papier.
Ja, zur Ausstellung des E-Rezepts darf nur der eigene eHBA der zweiten Generation (eHBA G2) verwendet werden. Signierende und verordnende Person müssen identisch sein.
Es muss eine Anbindung zur Telematikinfrastruktur vorhanden sein, welche folgende Voraussetzungen erfüllt:
- TI-Anbindung mindestens mit E-Health-Konnektor für Komfortsignatur mit ePA-(PTV4+)-Konnektor)
- eHBA 2.0 (für Komfortsignatur)
- PVS-Update
- geeigneter Drucker mit einer Auflösung von 300 dpi für den Tokenausdruck.
Am besten besprechen Sie alle weiteren (technischen) Details mit Ihrem Systembetreuer oder TI-Anbieter.
Nachdem sie die App aus den üblichen App Stores heruntergeladen haben, benötigen die Patient:innen eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine dazugehörige PIN ihrer gesetzlichen Krankenkasse, um sich in der App zu authentifizieren.
Ihre Patient:innen ohne E-Rezept-App versorgen Sie in Ihrer Praxis mit einem Token-Ausdruck auf Papier.
Das E-Rezept unterschreiben Sie mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Neben der Einzelsignatur ist die Anwendung der Komfortsignatur möglich, mit der innerhalb eines definierten Zeitraumes (in der Regel 24 Stunden) bis zu 250 Dokumente signiert werden können. So reduzieren Sie administrative Prozesse erheblich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Stapelsignatur, mit deren Hilfe Sie mehrere Dokumente gleichzeitig unterschreiben können.
Das E-Rezept wird genauso vergütet, wie das bisherige Muster-16-Rezept. Das gilt auch für Folgerezepte.
Die Krankenkassen sind nach den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die entstehenden Kosten für den laufenden Betrieb und die Ausrüstung der Praxen zu übernehmen.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Testphase des E-Rezepts für alle Praxen möglich. Sie sollten die Einführung vorab mit dem Hersteller ihres jeweiligen Praxisverwaltungssystems (PVS) abklären. Dieser kann nachprüfen, ob alle (technischen) Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind oder an welcher Stelle gegebenenfalls Nachbesserungen getroffen werden sollten.
Alle Daten werden stets sicher und rechtskonform abgelegt und übertragen. Durch eine mehrfache Sicherheitsarchitektur werden die Gesundheitsdaten geschützt und verschlüsselt an einen zentralen Dienst gesendet, um dort wiederum verschlüsselt gespeichert, verarbeitet und von der Arztpraxis oder Apotheke abgerufen zu werden. Nur berechtigte Berufsgruppen dürfen diese Daten für Behandlungszwecke nutzen.
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